Das nebenstehend abgebildete Gehör zeigt, dass es äußere Organe gibt, die das Geräuschsignal aufnehmen
können, und innere Organe, die diese verarbeiten, um sie dem menschlichen Gehirn verständlich zu machen.
Während die äußeren Organe (darunter auch das Trommelfell) nur teilweise geschädigt und in jedem Fall
wiederhergestellt werden können, sind die inneren Organe, bestehend aus der auditiven Hirnrinde und den
Hörnerven, wenn sie einmal beschädigt sind, für immer verloren.
Leider hat die Exposition über einen längeren Zeitraum gegenüber sehr lärmintensiven Quellen die Schädigung
der auditiven Hirnrinde und in Folge den irreversiblen Verlust des Gehörs zur Folge. Es ist daher äußerst
wichtig eine Maschine auch vom Gesichtspunkt ihrer Geräuschemission zu beurteilen! Dazu müssen Sie nur das
Bedienungs- und Wartungshandbuch der Maschine zur Hand nehmen und unter den technischen Daten den Punkt
"Schalldruckpegel am Arbeitsplatz" (LpA) suchen. Je niedriger dieser Wert ist, desto geringer ist die
Gefahr einen Hörschaden zu erleiden.
Die geltende Norm legt darüber hinaus fest, dass solange der Pegel unter 85dB liegt, weder persönliche
Schutzvorrichtungen, noch Kontrollbesuche des Betriebsarztes erforderlich sind; wird jedoch diese Schwelle
überschritten, muss der Arbeitgeber eine Reihe von Vorkehrungen für den Arbeitnehmer treffen.































