In dieser Hinsicht hat das Parlament der Europäischen Union die Hersteller von Maschinen, die im Außenbereich
eingesetzt werden, gezwungen, bei den Geräuschemissionspegeln einige Regeln einzuhalten.
Bei Maschinen, die von Natur aus lärmintensiver sind, wurden daher Emissionsgrenzen festgelegt, bei
Maschinen, die von Natur aus weniger Lärm verursachen, wurde hingegen festgelegt, dass die
Schalldruckleistung angegeben werden muss.
Dadurch will das Europäische Parlament den Benutzer dazu anregen, die Maschine mit dem niedrigsten
Geräuschpegel auszuwählen und so die akustische Umweltverschmutzung im Gesamten zu verringern.
Aus diesem Grund müssen seit Januar 2003 alle Scheuersaugmaschinen mit Kehreinheit und die Kehrmaschinen
mit einem Etikett versehen sein, das ihre Schalldruckleistung angibt.































