• Produkte und Leistungen für Kleinunternehmen. Flächen bis zu 1.000 m²

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  • Produkte und Leistungen für Spitäler, Industrie und Reinigungsunternehmen. Flächen über 1.000 m²

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Geräuschemission im Außenbereich
Heutzutage steht nicht nur die Sicherheit des Arbeitnehmers im Vordergrund, sondern auch der Umweltschutz, indem versucht wird, jede Art der Verschmutzung in Zusammenhang mit dem technologischen Fortschritt zu verringern.

In dieser Hinsicht hat das Parlament der Europäischen Union die Hersteller von Maschinen, die im Außenbereich eingesetzt werden, gezwungen, bei den Geräuschemissionspegeln einige Regeln einzuhalten.
Bei Maschinen, die von Natur aus lärmintensiver sind, wurden daher Emissionsgrenzen festgelegt, bei Maschinen, die von Natur aus weniger Lärm verursachen, wurde hingegen festgelegt, dass die Schalldruckleistung angegeben werden muss.
Dadurch will das Europäische Parlament den Benutzer dazu anregen, die Maschine mit dem niedrigsten Geräuschpegel auszuwählen und so die akustische Umweltverschmutzung im Gesamten zu verringern.
Aus diesem Grund müssen seit Januar 2003 alle Scheuersaugmaschinen mit Kehreinheit und die Kehrmaschinen mit einem Etikett versehen sein, das ihre Schalldruckleistung angibt.



Geräuschemission im Außenbereich

Prüfen Sie, ob die von Ihnen gekauften Scheuersaugmaschinen mit Kehreinheit und die Kehrmaschinen mit der entsprechenden EG-Erklärung ausgestattet sind, die die Konformität mit der entsprechenden Richtlinie bestätigt.

Die von unseren Maschinen ausgesendete Schallleistung LWA, wird von einem zugelassenen Labor entsprechend den Vorschriften der europäischen Normen zertifizert.



Auf Anfrage sind die spezifischen Zertifizierungen pro Produkt erhältlich